Voruntersuchung zur sozialen Erhaltungsverordnung in Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und Jarrestadt
ALP wurde von der Stadt Hamburg beauftragt die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung gemäß 172 Abs. Satz 1 Nr. 2 BauGB zu prüfen. Hierzu werden in Kürze die Bewohnerinnen und Bewohner der drei Gebiete befragt.