Gutachten für Soziale Erhaltungssatzungen

Ansprechpartner:innen:

Felix Arnold
Telefon: 040 3346476-11
E-Mail: arnold@alp-institut.de

Beatrix Rehwinkel
Telefon: 040 3346476-26
E-Mail: rehwinkel@alp-institut.de

Die Aufwertung ganzer Stadtteile durch Luxusmodernisierungen in Kombination mit der Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen bedroht in stark nachgefragten Stadtteilen die gewachsenen Bewohner:innenstrukturen. Mit dem Erlass von Erhaltungssatzungen/-verordnungen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Verdrängungseffekten und einer dynamischen Mietenentwicklung – zumindest ein Stück weit – entgegenzuwirken und die lokale Bevölkerung in den Quartieren zu schützen. So können in Quartieren, die durch eine Soziale Erhaltungssatzung/-verordnung geschützt werden, unter anderem Luxusmodernisierungen verhindert und spekulative Umwandlungs- und Verkaufstätigkeiten eingeschränkt werden.

Für den Erlass von Sozialen Erhaltungssatzungen müssen die Anwendungsvoraussetzungen geprüft werden. Konkret ist zu prüfen,

  • in welchem Umfang ein Aufwertungspotenzial im Wohnungsbestand vorhanden ist,
  • ob das Aufwertungspotenzial durch Wohnungseigentümer und Investoren auch genutzt wird (verstärkte Modernisierungstätigkeit etc.) und
  • ob durch die Aufwertungen soziostrukturelle Veränderungen mit negativen städtebaulichen und stadträumlichen Effekten zu erwarten sind.


ALP bietet die notwendigen gutachterlichen Leistungen für den Erlass von Sozialen Erhaltungssatzungen an. Das Leistungsspektrum reicht von der Analyse von Sekundärdaten über den Aufbau eines Indikatorensystems bis hin zu Bewohner:innenbefragungen und der abschließenden Berichtslegung (inkl. Gebietsabgrenzung).