Auftraggeber:
Stadt WürzburgDer Freistaat Bayern hat zum Schutz des Wohnraums für die Dauerwohnbevölkerung das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ZwEWG beschlossen. Nach Artikel 1 des Gesetzes kann „für Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“, eine Zweckentfremdungssatzung erlassen werden.
Als Entscheidungsgrundlage für den potenziellen Erlass einer Zweckentfremdungssatzung in der Stadt Würzburg wurde das ALP Institut mit der Erstellung einer Studie beauftragt. Ziel der Studie war es den Bestand an Ferienwohnungen in der Stadt Würzburg näherungsweise zu quantifizieren.
In der Untersuchung konnte festgestellt werden, dass der Anteil an zweckentfremdeten Wohnungen durch die Vermietung an Tourist:innen derzeit bei 0,14 % des Würzburger Wohnungsbestandes liegt. Ausgehend vom Umfang der recherchierten Ferienwohnungen und der damit verbundenen Zweckentfremdungen sind die Auswirkungen der Fremdenbeherbergung auf den Würzburger Mietwohnungsmarkt derzeit insgesamt (noch) als gering - jedoch nicht als irrelevant bei einem angespannten Wohnungsmarkt - zu bewerten.
Weitere Informationen
- Bayern
- 127.880 Einwohner:innen (2018)
- 87,63 km² Fläche