Auftraggeber:
Stadt SpeyerDie Stadt Speyer hatte das ALP Institut damit beauftragt, ein „Schlüssiges Konzept zur Ermittlung von angemessenen Kosten der Unterkunft“ zu erstellen. Die Festlegung der Angemessenheitsgrenzen erfolgte gemäß §22 SGB II und § 35 SGB XII.
Zur Erhebung der notwendigen Daten wurde zwischen November 2019 und Januar 2020 eine Vermieter:innenbefragung durchgeführt (Stichtag 1. November 2019). Berücksichtigt wurden ausschließlich Mietwohnungen aus der Stadt Speyer.
Weitere Informationen
Speyer
- Rheinland-Pfalz
- 50.561 Einwohner:innen
- 42,6 km² Fläche