Auftraggeber:
Landeshauptstadt KielDas von ALP erarbeitete „Schlüssige Konzept“ zur Ermittlung von angemessenen Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII vom Dezember 2017 wurde auf Basis der Mietspiegeldaten 2016/2017 erstellt. Das Konzept wurde durch die Landeshauptstadt Kiel rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Da schlüssige Konzepte sinnvollerweise wegen ihrer Orientierung an qualifizierten Mietspiegeln eine Gültigkeit von zwei Jahren aufweisen, war eine Fortschreibung zum 1. Januar 2019 erforderlich. Der seit dem 20. Juni 2017 gültige Kieler Mietspiegel 2017 wird ebenfalls über den Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Daher bot es sich an, bei der Fortschreibung des schlüssigen Konzeptes auf die Fortschreibung des Mietspiegels zurückzugreifen.
Weitere Informationen
Kiel
- Schleswig-Holstein
- 247.943 Einwohner
- 118,65 km² Fläche