Auftraggeber:
Stadt UlmIm Jahr 2018 wurde ALP beauftragt, den qualifizierten Mietspiegel für die Städte Ulm und Neu-Ulm zu erarbeiten. Beim Mietspiegel 2019 handelt es sich nach den Mietspiegeln 2017 und 2015 um den dritten qualifizierten Mietspiegel der Donau-Doppelstadt.
Die Erhebung der Daten erfolgte in den beiden Städten über das Anschreiben von 16.000 Haushalten sowie eine Vermieterbefragung. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und erfüllt damit methodisch die Voraussetzungen eines qualifizierten Mietspiegels.
An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexpert:innen mitgewirkt. In diesem Gremium waren vertreten:
- der Mieterverein Ulm/Neu-Ulm e. V.
- der Haus- und Grundeigentümer-Verein e. V. Ulm
- der Haus- und Grundbesitzerverband Neu-Ulm und Umgebung e. V.
- Vertreter:innen von örtlichen Wohnungsunternehmen
- die Städte Ulm und Neu-Ulm
Der Mietspiegel 2019 wurde gemäß den Bestimmungen des § 558d Abs. 1 BGB von den Interessenvertreter:innen der Vermieter:innen und der Mieter:innen der Donau-Doppelstadt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er gilt für 2 Jahre und trat am 12.11.2019 in Kraft.
Aufbauend auf den qualifizierten Mietspiegel für die Städte Ulm und Neu-Ulm hat ALP im Rahmen des Projektes zudem zwei Schlüssige Konzepte für die Festlegung der Angemessenheitsgrenzen gemäß SGB II, SGB XII und AsylbLG für die Städte Ulm und Neu-Ulm entwickelt.
Weitere Informationen
- Baden-Württemberg / Bayern
- 183.323 Einwohner:innen
- 178 km² Fläche