Repräsentativ-Untersuchung zur Sozialen Erhaltungsverordnung in Borgfelde gestartet
4. April 2022
ALP erarbeitet Pflegestrukturplanung für den Landkreis Potsdam-Mittelmark
9. Mai 2022
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9. Mai 2022
Erster qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Bayreuth tritt am 1. Mai 2022 in Kraft

Der Stadtrat der in Oberfranken gelegenen kreisfreien Stadt Bayreuth stimmte dem von ALP vorgelegten Vorschlag eines qualifizierten Mietspiegels am 30. März 2022 zu. Der Mietspiegel basiert auf einer repräsentativen Datenerhebung von insgesamt 1.113 Wohnungen. Die Daten wurden sowohl bei Mieter:innen als auch bei Vermieter:innen erhoben. Der Mietspiegel tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. Bereits ab dem 14. April wird der Mietspiegel auf der städtischen Homepage zum Download oder auch als Online-Rechner zur Verfügung stehen.

Mit der Veröffentlichung des Mietspiegels kommt die Stadt Bayreuth früher als erforderlich ihrer Pflicht nach, einen Mietspiegel herauszugeben. Ab dem 1. Juli 2022 sieht der Bundesgesetzgeber vor, dass Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner:innen künftig einen Mietspiegel erstellen müssen. Handelt es sich dabei um einen einfachen Mietspiegel, ist dieser bis spätestens 1. Januar 2023 vorzulegen. Bei Erarbeitung eines deutlich aufwendigeren qualifizierten Mietspiegels gilt als Frist der 1. Januar 2024.