Vorauszahlungen/Pauschalen für kalte Betriebskosten

Entnehmen Sie bitte den Vorauszahlungsbetrag bzw. die Pauschale für die kalten Betriebskosten dem Mietvertrag, der Mietänderungserklärung, einer Betriebskostenänderungserklärung oder der letzten Betriebskostenabrechnung. Verwenden Sie die Angaben aus der Betriebskostenabrechnung nur dann, wenn dort die am 01. September 2023 gültigen monatlichen Vorauszahlungen vermerkt sind. Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Vorauszahlungswert bzw. die Pauschale eintragen und nicht den abgerechneten Wert.