Vorauszahlungen/Pauschalen für Heizung und/oder Warmwasser

Der Vorauszahlungsbetrag bzw. die Pauschale für Heizung und/oder Warmwasser sind in der Regel in den Unterlagen klar von der Pauschale für kalte Betriebskosten abgegrenzt. Entnehmen Sie bitte den Vorauszahlungsbetrag bzw. die Pauschale für Heizung- und/oder Warmwasser dem Mietvertrag oder der letzten Änderungserklärung zur Miethöhe. Sollten Sie die Zahlungen direkt an den Versorger entrichten, ist kein Betrag einzutragen und in der nächsten Frage anzukreuzen, dass die Zahlung direkt an den Versorger entrichtet wird.