Teilinklusivmietvertrag
Ein Sonderfall stellt ein Mietvertrag auf Basis der Teilinklusivmiete dar. Bei diesen Mietverträgen werden einige Betriebskosten pauschal mit der Mietzahlung abgegolten und für einen anderen Teil der Betriebskosten erfolgt eine jährliche Abrechnung. Diese Mietvereinbarungen kommen nur sehr selten in Berlin vor. Die in der Miete enthaltenen Betriebskosten müssen explizit im Mietvertrag ausgewiesen werden, z. B. Miete inklusive Treppenreinigung.