Private/-r Eigentümer/-in (juristische Person)

Der Begriff „juristische Person“ bezeichnet eine Vereinigung von mehreren Personen, Sachen oder Personen zu einer rechtlich geregelten Organisation, die Kraft gesetzlicher Bestimmung als solche rechtsfähig ist. Zu den juristischen Personen gehören z. B. GmbHs, Genossenschaften, AGs, KGs und Vereine.