Wann hat das Mietverhältnis begonnen?
Hiermit ist das Datum gemeint, ab wann der Mietvertrag gültig war. Das Datum des Einzugs ist hier nicht gemeint. Ggf. liegt eine längere Übergangsphase zwischen Mietvertragsbeginn und dem eigentlichen Einzug. Auch nicht gemeint ist der Tag der ersten Mietzahlung, da die vereinbarte Miete bereits vorher Gültigkeit hat.