Loft/Penthouse

Bei einer Penthouse-Wohnung handelt es sich um eine exklusive Wohnung, die sich auf dem Dach eines Gebäudes befindet. Das Penthouse zeichnet sich dadurch aus, dass es keine gemeinsame Fassade und keinen gemeinsamen Giebel mit dem Baukörper des Unterhauses besitzt, sondern über eine umlaufende Ter-rasse verfügt. Es gibt auch Mischformen in Form von zwei oder mehr „Häusern“ auf einem Dach.

Bei Loftwohnungen handelt es sich um einen zur Wohnung umfunktionierten ehemaligen Lager- oder Industrieraum. Heute sind Loftwohnungen nicht mehr improvisierte Wohnungen, sondern entstehen durch aufwändige Renovierung und Modernisierung alter Industriehallen und werden damit oft zu sehr teuren Wohnungen auf dem Immobilienmarkt.

In der Umgangssprache werden generell Dachgeschosswohnungen, insbesondere solche mit Dachterrasse, als Penthouse bezeichnet. Es ist kein Penthouse/Loft, wenn die anderen Definitionen nicht zutreffen!