Hochparterre
Das Hochparterre liegt, im Gegensatz zum Erdgeschoss oder Parterre, einige Treppenstufen (etwa ein halbes Geschoss) über dem Straßenniveau. Liegt die Etage aber so hoch, dass das darunterliegende Geschoss nur über zwei bis drei nach unten führenden Stufen erschlossen wird und in vollem Umfang als Wohnung oder Gewerbefläche genutzt werden kann, handelt es sich bei der darüber liegenden Etage bereits um das erste Obergeschoss.