Fern-, Block-, Zentral- oder auch andere Wohnungsheizung

Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn die Wohnung über eine Heizungsart verfügt, die alle Wohnräume mit einem einheitlichen System beheizt. Ist eine Etagenheizung oder eine Wohnungsheizung vorhanden, die sämtliche Wohnräume angemessen erwärmt (Gas- und Nachtspeicherheizung), ist hier ebenfalls „Ja“ anzugeben.

Sind Einzelöfen, eine Gasaußenwandheizung oder eine Etagenheizung mit Brennstoffnachfüllung von Hand vorhanden, so ist „Nein“ anzugeben. Unter Einzelöfen sind alle Heizungsarten zu verstehen, die nur einen Wohnraum beheizen, wie z. B. Kohleöfen. Eine Gasaußenwandheizung findet man in erster Linie in den östlichen Bezirken. Es handelt sich um einen unter dem Fenster angebrachten und mit Gas betriebenen Heizkörper, von dem charakteristischerweise ein Entlüftungsrohr durch die Wand in das Freie führt. Auch dieser beheizt nur einen Raum.

Verfügt die Wohnung über eine Heizung, die nicht alle Wohnräume erwärmt, bitte ebenfalls „Nein“ angeben. Dies ist z. B. der Fall, wenn zwar die überwiegende Zahl der Wohnräume zentral beheizt, aber einzelne Wohnräume gar nicht oder mit z. B. einem Kohleofen beheizt werden bzw. gegebenenfalls über einen Nachbarraum mit beheizt werden.