Wie viele Geschosse hat das Gebäude? (inkl. Erdgeschoss, Hochparterre, ausgebautem Dachgeschoss, aber ohne Souterrain)

Wichtig: Das Erdgeschoss wird mitgezählt. Hochparterre wird dann als erstes Obergeschoss mitgezählt, wenn die Etage darunter vollwertig als Wohnung oder gewerblich genutzt wird. Das Dachgeschoss zählt als Geschoss, wenn es ausgebaut ist. Bewohnte Keller- oder Souterraingeschosse zählen nicht als Geschoss.