Bruttowarmmietvertrag

In der Regel kommt eine Bruttowarmmiete bei Mietwohnungen nur sehr selten vor. Bei der Bruttowarmmiete handelt es sich um eine Miete, bei der mit der Zahlung an den Vermieter bzw. die Vermieterin alle Mietbestandteile pauschal abgegolten werden. Im Mietvertrag werden daher keine differenzierten Mietangaben aufgeführt. Die eigentliche Miete, die kalten Betriebskosten und die Kosten für Heizung und Warmwasser bilden einen untrennbaren gemeinsamen Preis. Es gibt keine gesonderte Betriebskostenabrechnung. Ein Anstieg der Kosten z. B. für Heizenergie können vom Vermieter bzw. der Vermieterin dem Mieter oder der Mieterin nicht nachträglich in Rechnung gestellt werden.