ALP erstellt für die Stadt Delmenhorst ein Schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für die Unterkunft
Die Stadt Delmenhorst hat ALP damit beauftragt, die angemessenen Bedarfe für die Unterkunft gem. § 22 SGB II und § 35 SGB XII im Rahmen eines sog. Schlüssigen Konzeptes entsprechend der Rechtsprechung des BGB neu zu ermitteln.