Mietspiegel für die Stadt Oldenburg (Old) 2023


Starten Sie die Mieter-Befragung hier und die Vermieter-Befragung hier.

1Was ist der Sinn der Erhebung?
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen. Er schafft Rechtssicherheit. Somit kann er Ihnen auch ganz persönlich helfen. Die Stadt Oldenburg (Old) hat daher die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels nach § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschlossen. Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg wurde damit beauftragt, den Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen.

Der Mietspiegel wird gemeinsam mit dem Mieterverein Oldenburg und Umgebung e. V., dem Haus- & Grundeigentümerverein Oldenburg e. V., dem Verband Wohneigentum Niedersachsen, Kreisgruppe Oldenburg-Ammerland, sowie der GSG Oldenburg, der LEG Wohnen NRW GmbH und dem Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Grundstückswerte entwickelt, die die Erhebung ausdrücklich unterstützen.
2Muss ich an der Befragung teilnehmen?
Ja, seit Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes besteht eine Auskunftspflicht für Mietspiegelbefragungen. Der Fragebogen kann von jeder volljährigen Person ausgefüllt werden, die zuverlässig Angaben zum Mietverhältnis und zur Wohnung treffen kann. Bitte füllen Sie den Fragebogen bis spätestens 12. Februar 2023 aus.

3Was wird alles abgefragt?
Zum einen wird geprüft, ob Ihre Wohnung für die Mietspiegelerhebung in Frage kommt. Zum anderen werden verschiedene Fragen zur Wohnungsgröße, zur Miethöhe sowie zur Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung gestellt.
4Warum werden nur bestimmte Mietverhältnisse erfasst?
Bei der Erstellung des Mietspiegels halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben. So dürfen etwa nach § 558 BGB nur solche Mieten im Mietspiegel erfasst werden, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen nach § 560 BGB abgesehen, geändert worden sind. Daneben werden etwa Mieten in Wohnheimen oder wegen eines Dienst-, Arbeits-, Verwandtschafts- oder Freundschaftsverhältnisses ermäßigte Mieten aus der Erhebung ausgeschlossen, da die Vertragsgestaltung hier vom Üblichen abweicht und deshalb keinen geeigneten Vergleichsmaßstab für einen Mietspiegel darstellt.
5Wo kann ich an der Online-Befragung teilnehmen?
Wenn Sie von der Stadt Oldenburg (Old) angeschrieben worden sind, können Sie mit Ihrem Zugangsschlüssel hier (Mieter:in) oder hier (Vermieter:in) teilnehmen.
6Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für die Abbildung des Mietenniveaus in Oldenburg (Old) genutzt. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und lediglich als Ganzes betrachtet.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstelle der Stadt Oldenburg (Old) ist in die Erhebung eingebunden. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich hier herunterladen.

Alle Mitarbeiter:innen des ALP Instituts wurden schriftlich auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Mit dem Zugangsschlüssel kann ausgeschlossen werden, dass Wohnungen doppelt in die Erhebung eingehen. Nach der Prüfung wird der Zugangsschlüssel gelöscht. Eine Zuordnung der Mietdaten zu Ihnen ist dann nicht mehr möglich.

7An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen von ALP montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 040 3346476-51 oder per E-Mail unter mieten@alp-institut.de zur Verfügung.

Stellvertretend für die Stadt Oldenburg (Old) sind Frau Diekstall-Heuser und Frau Claudia Nuxoll Ihr Ansprechpartnerinnen. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 0441 235-2308 und 0441 235-2557 oder per E-Mail unter Karin.Diekstall-Heuser@stadt-oldenburg.de sowie Claudia.Nuxoll@stadt-oldenburg.de.