Mietspiegel für die Landeshauptstadt Kiel 2023


Starten Sie die Befragung für Mieter*innen hier.

1Was ist der Sinn der Erhebung?
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen. Er schafft Rechtssicherheit. Somit kann er Ihnen auch ganz persönlich helfen. Zur Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2020 hat die Landeshauptstadt Kiel die Zugrundelegung einer Zufallsstichprobe beschlossen. Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg wurde damit beauftragt, den Mietspiegel 2023 zu erstellen.

Die Erstellung des Mietspiegels wird durch Verbände der Mietenden und Vermietenden (Deutscher Mieterbund - Kieler Mieterverein e.V., Haus & Grund Kiel e.V., BFW Landesverband Nord e.V., VNW Landesverband S.-H. e.V., IVD Region Nord e.V.) sowie die Stadtverwaltung Kiel begleitet und ausdrücklich unterstützt.
2Muss ich an der Befragung teilnehmen?
Ja, seit Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes besteht eine Auskunftspflicht für Mietspiegelbefragungen. Der Fragebogen kann von jeder volljährigen Person ausgefüllt werden, die zuverlässig Angaben zum Mietverhältnis und zur Wohnung treffen kann.

Bitte füllen Sie den Fragebogen bis spätestens 22. Dezember 2022 aus.
3Was wird alles abgefragt?
Zum einen wird geprüft, ob Ihre Wohnung für die Mietspiegelerhebung in Frage kommt. Zum anderen werden verschiedene Fragen zur Wohnungsgröße, zur Miethöhe sowie zur Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung gestellt.
4Warum werden nur bestimmte Mietverhältnisse erfasst?
Bei der Erstellung des Mietspiegels halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben. So dürfen etwa nach § 558 BGB nur solche Mieten im Mietspiegel erfasst werden, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen nach § 560 BGB abgesehen, geändert worden sind. Daneben werden etwa Mieten in Wohnheimen oder wegen eines Dienst-, Arbeits-, Verwandtschafts- oder Freundschaftsverhältnisses ermäßigte Mieten aus der Erhebung ausgeschlossen, da die Vertragsgestaltung hier vom Üblichen abweicht und deshalb keinen geeigneten Vergleichsmaßstab für einen Mietspiegel darstellt.
5Wo kann ich an der Online-Befragung teilnehmen?
Wenn Sie von der Landeshauptstadt Kiel angeschrieben worden sind, können Sie mit Ihrem Zugangsschlüssel hier teilnehmen.
6Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für die Abbildung des Mietenniveaus in der Landeshauptstadt Kiel genutzt. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und lediglich als Ganzes betrachtet.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstelle der Landeshauptstadt Kiel ist in die Erhebung eingebunden. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich hier herunterladen.

Alle Mitarbeiter:innen des ALP Instituts wurden schriftlich auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Mit dem Zugangsschlüssel kann ausgeschlossen werden, dass Wohnungen doppelt in die Erhebung eingehen. Nach der Prüfung wird der Zugangsschlüssel gelöscht. Eine Zuordnung der Mietdaten zu Ihnen ist dann nicht mehr möglich.

7An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen von ALP montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 040 3346476-50 oder per E-Mail unter mieten@alp-institut.de zur Verfügung.

Die Mietspiegel-Hotline der Landeshauptstadt Kiel erreichen Sie unter 0431-901-2394. Alternativ können Sie auch eine E-Mail senden an mietspiegel@kiel.de.