Mietenspiegel für die Freie und Hansestadt Hamburg 2023


Starten Sie die Befragung für Mieter:innen hier.

Starten Sie die Befragung für Vermieter:innen hier.

1Was ist der Sinn der Erhebung?
Ein qualifizierter Mietenspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen. Er schafft Rechtssicherheit. Somit kann er Ihnen auch ganz persönlich helfen. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Fortschreibung des qualifizierten Mietenspiegels nach § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) per Stichprobe beschlossen.

Die Erstellung des Mietenspiegels wird durch die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet.
2Muss ich an der Befragung teilnehmen?
Ja, seit Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes besteht eine Auskunftspflicht für Mietspiegelbefragungen. Der Fragebogen kann von jeder volljährigen Person ausgefüllt werden, die zuverlässig Angaben zum Mietverhältnis und zur Wohnung treffen kann.

3Was wird alles abgefragt?
Zum einen wird geprüft, ob Ihre Wohnung für die Mietenspiegelerhebung in Frage kommt. Zum anderen werden verschiedene Fragen zur Wohnungsgröße, zur Miethöhe sowie zur Art, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung gestellt.
4Warum werden nur bestimmte Mietverhältnisse erfasst?
Bei der Erstellung des Mietenspiegels halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben. So dürfen etwa nach § 558 BGB nur solche Mieten im Mietenspiegel erfasst werden, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen nach § 560 BGB abgesehen, geändert worden sind. Daneben werden etwa Mieten in Wohnheimen oder wegen eines Dienst-, Arbeits-, Verwandtschafts- oder Freundschaftsverhältnisses ermäßigte Mieten aus der Erhebung ausgeschlossen, da die Vertragsgestaltung hier vom Üblichen abweicht und deshalb keinen geeigneten Vergleichsmaßstab für einen Mietenspiegel darstellt.
5Wo kann ich an der Online-Befragung teilnehmen?
Wenn Sie von der Stadt Hamburg angeschrieben worden sind, können Sie mit Ihrem Zugangsschlüssel teilnehmen.

Die Befragung für Mieter:innen finden Sie hier

Die Befragung für Vermieter:innen finden Sie hier
6Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für die Abbildung des Mietenniveaus in der Stadt Hamburg genutzt. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und lediglich als Ganzes betrachtet.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstelle der Stadt Hamburg ist in die Erhebung eingebunden. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich hier herunterladen.

Alle Mitarbeiter:innen des ALP Instituts wurden schriftlich auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Der Zugangsschlüssel dient dazu, den Mietwohnungen Informationen zur Wohnlage zuzuordnen. Außerdem kann damit ausgeschlossen werden, dass Wohnungen doppelt in die Erhebung eingehen. Nach Zuordnung und Prüfung wird der Zugangsschlüssel gelöscht. Eine Zuordnung der Mietdaten zu Ihnen ist dann nicht mehr möglich.

7An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen von ALP unter der Rufnummer 040 3346476-55 oder per E-Mail unter mieten@alp-institut.de zur Verfügung.

Stellvertretend für die Freie und Hansestadt Hamburg ist Frau Appel von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Ihre Ansprechpartnerin. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 040 42840-2243 oder per E-Mail unter mietenspiegel@bsw.hamburg.de.