Erläuterungen

Baureife Baulandreserven

Baureife Baulandreserven im Sinne dieses Fragebogens bezeichnen weitere – über die bereits erfassten Innenentwicklungspotenziale hinausgehende – öffentliche und private Flächen im Anschluss an oder außerhalb von gewachsenen Siedlungsgebieten, die nach den §§ 30 und 33 BauGB für eine bauliche Nutzung oder die Entwicklung von Grün- und Erholungsflächen bestimmt sind, über eine gesicherte Erschließung verfügen und – unabhängig von konkreten Nutzungsabsichten – grundsätzlich direkt nutzbar sind. Dazu zählen auch Brachflächen im Außenbereich. Rohbauland zählt nicht zu den baureifen Baulandreserven.

Bruttofläche

Relevant ist dabei die Bruttofläche, also die jeweilige Gesamtfläche einschließlich Reserve-, Ausgleichs- und Grünflächen sowie Erschließungsstraßen.