Mietspiegel für die Landeshauptstadt Dresden 2025


Starten Sie die Befragung für Mieter/innen hier.

(Haushalte, die sich von der Befragung abmelden möchten, klicken bitte auch auf den Link)

1Was ist der Sinn der Erhebung?
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieter/innen und Vermieter/innen. Er schafft Rechtssicherheit. Somit kann er Ihnen auch ganz persönlich helfen. Die Landeshauptstadt Dresden hat die Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels nach § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschlossen.

Der Mietspiegel wird in einer Projektgruppe von der Landeshauptstadt Dresden, gemeinsam mit den Verbänden Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. und Haus & Grund Dresden e. V. erstellt, die die Erhebung ausdrücklich unterstützen.
2Muss ich an der Befragung teilnehmen?
Ja, seit Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes besteht eine Auskunftspflicht für Mietspiegelbefragungen. Wenn Sie sich nicht an der Befragung beteiligen, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 € verhängt werden.

Nehmen Sie bitte baldmöglichst an der Befragung teil, spätestens jedoch bis zum 13. Mai 2024, damit eine zeitnahe Erstellung des Mietspiegels erfolgen kann.
3Was wird alles abgefragt?
Zum einen wird geprüft, ob Ihre Wohnung für die Mietspiegelerhebung in Frage kommt. Zum anderen werden verschiedene Fragen zur Wohnungsgröße, zur Miethöhe sowie zur Art, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung gestellt.
4Warum werden nur bestimmte Mietverhältnisse erfasst?
Bei der Erstellung des Mietspiegels halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben. So dürfen etwa nach § 558 BGB nur solche Mieten im Mietspiegel erfasst werden, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen nach § 560 BGB abgesehen, geändert worden sind. Daneben werden etwa Mieten in Wohnheimen oder wegen eines Dienst-, Arbeits-, Verwandtschafts- oder Freundschaftsverhältnisses ermäßigte Mieten aus der Erhebung ausgeschlossen, da die Vertragsgestaltung hier vom Üblichen abweicht und deshalb keinen geeigneten Vergleichsmaßstab für einen Mietspiegel darstellt.
5Wo kann ich an der Online-Befragung teilnehmen?
Wenn Sie von der Landeshauptstadt Dresden angeschrieben worden sind, können Sie mit Ihrem Zugangscode hier teilnehmen.

6Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für die Abbildung des Mietenniveaus in der Landeshauptstadt Dresden genutzt. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und lediglich als Ganzes betrachtet.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstelle der Landeshauptstadt Dresden ist in die Erhebung eingebunden. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie hier herunterladen.

Alle Mitarbeiter/innen des ALP Instituts wurden schriftlich auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
7An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen von ALP unter der Rufnummer 040 3346476-55 oder per E-Mail unter mieten@alp-institut.de zur Verfügung.