Die Befragung soll feststellen, ob die Voraussetzungen zum Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet „Severinsviertel“ immer noch gegeben sind. Das Ziel der Sozialen Erhaltungssatzung ist es u. a. Modernisierungsmaßnahmen sozial verträglicher zu steuern und die Bevölkerung so vor Verdrängungsprozessen zu schützen. Städte müssen regelmäßig überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Soziale Erhaltungssatzung weiterhin vorliegen. Deshalb führt das unabhängige ALP Institut aus Hamburg im Auftrag der Stadt Köln derzeit eine Befragung aller Haushalte im Severinsviertel durch.
Weitere Informationen finden Sie auf der städtischen Internetseite: Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Severinsviertel
