Mietspiegel für die Stadt Detmold 2025

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1Was ist der Sinn der Erhebung?
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen. Er schafft Rechtssicherheit. Somit kann er Ihnen auch ganz persönlich helfen. Die Stadt Detmold hat daher die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels nach § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschlossen. Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg wurde damit beauftragt, den Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen.

Der Mietspiegel wird gemeinsam mit dem Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung e. V. und dem Mieterschutzverein Detmold e. V. sowie dem Haus- und Grundeigentümer-Verein Detmold e. V. entwickelt, die die Erhebung ausdrücklich unterstützen.
2Muss ich an der Befragung teilnehmen?
Ja, seit Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes besteht eine Auskunftspflicht für Mietspiegelbefragungen. Wenn Sie sich nicht an der Befragung beteiligen, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 € verhängt werden.

Nehmen Sie bitte baldmöglichst an der Befragung teil, spätestens jedoch bis zum 15. November 2024, damit eine zeitnahe Erstellung des Mietspiegels erfolgen kann.
3Was wird alles abgefragt?
Zum einen wird geprüft, ob Ihre Wohnung für die Mietspiegelerhebung in Frage kommt. Zum anderen werden verschiedene Fragen zur Wohnungsgröße, zur Miethöhe sowie zur Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung gestellt.
4Warum werden nur bestimmte Mietverhältnisse erfasst?
Bei der Erstellung des Mietspiegels halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben. So dürfen etwa nach § 558 BGB nur solche Mieten im Mietspiegel erfasst werden, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen nach § 560 BGB abgesehen, geändert worden sind. Daneben werden etwa Mieten in Wohnheimen oder wegen eines Dienst-, Arbeits-, Verwandtschafts- oder Freundschaftsverhältnisses ermäßigte Mieten aus der Erhebung ausgeschlossen, da die Vertragsgestaltung hier vom Üblichen abweicht und deshalb keinen geeigneten Vergleichsmaßstab für einen Mietspiegel darstellt.
5Wo kann ich an der Online-Befragung teilnehmen?
Wenn Sie von der Stadt Detmold angeschrieben worden sind, können Sie mit Ihrem Zugangscode hier (Mieter:in) oder hier (Vermieter:in) teilnehmen.
6Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für die Abbildung des Mietenniveaus in Detmold genutzt. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und lediglich als Ganzes betrachtet.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstelle der Stadt Detmold ist in die Erhebung eingebunden. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich hier herunterladen.

Alle Mitarbeiter:innen des ALP Instituts wurden schriftlich auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Der Zugangscode dient dazu, den Mietwohnungen Informationen zur Wohnlage zuzuordnen. Außerdem kann damit ausgeschlossen werden, dass Wohnungen doppelt in die Erhebung eingehen. Nach Zuordnung und Prüfung wird der Zugangscode gelöscht. Eine Zuordnung der Mietdaten zu Ihnen ist dann nicht mehr möglich.

7An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen von ALP montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 040 3346476-69 oder per E-Mail unter mieten@alp-institut.de zur Verfügung.

Sie können sich aber auch an Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Detmold wenden. Frau Carolin Pukallus erreichen Sie unter der Telefonnummer 05231-977-241 oder per E-Mail an c.pukallus@detmold.de
Herrn Steffen Schönrock erreichen Sie unter der Telefonnummer 05231-977-616 oder per E-Mail an s.schoenrock@detmold.de