Berliner Mietspiegel 2026

FÜR MIETER

Mieter/-innen konnten aus zwei Befragungs-Varianten auswählen.

Den Zugangscode finden Sie auf Ihrem Anschreiben auf Seite 2 neben dem QR-Code.

Variante 1 wurde beendet. Bitte nehmen Sie nur noch per Variante 2 teil.

Mit dieser Variante füllten die Mieter/-innen den Screening-Fragebogen zum Berliner Mietspiegel aus. Wenn sich aus dem Screening ergab, dass die Wohnung relevant war, konnte sich ein Interviewer bzw. eine Interviewerin für ein persönliches Hauptinterview melden. 

Sie können mit Variante 2 die komplette Befragung ohne persönliches Interview ausfüllen. Diese Befragung beinhaltet sowohl den Screening- als auch den Hauptfragebogen. Ein persönliches Interview erübrigt sich dann.

FÜR VERMIETER

Falls Sie als Vermieter/-in an der Befragung teilnehmen sollen und eine ID-Liste erhalten haben, starten Sie die Befragung der Vermieter/innen hier.

Den Zugangscode finden Sie auf Ihrem Anschreiben auf Seite 2 neben dem QR-Code.

1Was ist der Sinn der Erhebung?
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen. Er schafft Rechtssicherheit. Somit kann er Ihnen auch ganz persönlich helfen. Das Land Berlin hat die Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschlossen.

Die Arbeiten zum Mietspiegel werden intensiv durch die „Arbeitsgruppe Mietspiegel“ begleitet. Ihr gehören neben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie dem Institut ALP u.a. jeweils drei Mietende- und Vermietendeverbände an.
2Muss ich an der Befragung teilnehmen?
Ja, seit Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes besteht eine Auskunftspflicht für Mietspiegelbefragungen. Der Fragebogen kann von jeder volljährigen Person ausgefüllt werden, die zuverlässig Angaben zum Mietverhältnis und zur Wohnung treffen kann. Mit der freiwilligen Angabe Ihrer Kontaktdaten erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden.
3Was wird alles abgefragt?
Zum einen wird geprüft, ob Ihre Wohnung für die Mietspiegelerhebung in Frage kommt. Zum anderen werden verschiedene Fragen zur Wohnungsgröße, zur Miethöhe sowie zur Art, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung gestellt.
4Warum werden nur bestimmte Mietverhältnisse erfasst?
Bei der Erstellung des Mietspiegels halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben. So dürfen etwa nach § 558 BGB nur solche Mieten im Mietspiegel erfasst werden, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen nach § 560 BGB abgesehen, geändert worden sind. Daneben werden etwa Mieten in Wohnheimen ausgeschlossen, da die Vertragsgestaltung hier vom Üblichen abweicht und deshalb keinen geeigneten Vergleichsmaßstab für einen Mietspiegel darstellt.
5Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für die Abbildung des Mietniveaus in Berlin genutzt. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und lediglich als Ganzes betrachtet.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstelle Berlins ist in die Erhebung eingebunden. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich hier herunterladen.

Alle Mitarbeiter:innen des ALP Instituts sowie die Interviewer:innen wurden schriftlich auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Der Zugangscode dient dazu, den Mietwohnungen Informationen zur Wohnlage zuzuordnen. Außerdem kann damit ausgeschlossen werden, dass Wohnungen doppelt in die Erhebung eingehen. Nach Zuordnung und Prüfung wird der Zugangscode gelöscht. Eine Zuordnung der Mietdaten zu Ihnen ist dann nicht mehr möglich.

6An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen von ALP werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 040-3346476-54 oder per E-Mail unter mieten@alp-institut.de zur Verfügung.

Bei allgemeinen Fragen zum Mietspiegel stehen Ihnen folgende Telefonnummern bei der Senatsverwaltung zur Verfügung:
030-90173-3860 (Servicetelefon Miete)
030-90173-3839 (Herr Epping)